Kennzeichnung unserer Eier
Was muss und was kann auf der Verpackung stehen?
Laut EG-Verordnung ist es gesetzlich vorgeschrieben, Betriebsanschrift, Kennnummer der Packstelle, Zahl der verpackten Eier, Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Güte- und Gewichtsklasse auf der
Eiverpackung zu nennen. Zu den freiwilligen Angaben gehören das empfohlene Verkaufsdatum, Legedatum und auch die Art der Hennenhaltung, also ob die Hennen im Freien oder im Stall leben. Im
Wesentlichen wird hierbei zwischen Freiland-, Intensiver Auslauf-, Boden-, Volieren- und Batteriehaltung unterschieden. Die Kennzeichnung der Eier ist seit dem 1. Januar 2004 EU-weit einheitlich
geregelt.
Auf der Verpackung muss stehen:
- Name und Anschrift des Händlers
- Nummer der Packstelle (Verpackungsbetrieb, nicht Ort der Herkunft / Erzeugung)
- Güteklasse (A, B, C - wobei nur Eier der Güteklasse A in den Handel gelangen)
- Gewichtsklasse (Klein / S unter 53 g), (Mittelgroß / M bis 63 g), (Groß / L bis 73 g)
und (Sehr groß / XL über 73 g)
- Mindesthaltbarkeitsdatum (höchstens 28 Tage)
Auf dem Ei muss stehen:
- Erzeuger-Code
- Art der Legehennenhaltung (steht als 1. Ziffer auf dem Ei vor der Länderkennung)
0 - Ökologische Erzeugung
1 - Freilandhaltung
2 - Bodenhaltung
3 - Käfighaltung
